Im Badezimmerschrank steht ein Serum, das seit dem Frühjahr offen ist. Auf der Rückseite ein kleiner Tiegel mit Deckel und “12M”, ein Datum fehlt. Zwölf Monate ab Kauf? Ab Öffnen? Und warum steht bei der Tagescreme daneben ein Datum statt des Tiegels? Das Gesetz beantwortet das in zwei Absätzen, und die Logik dahinter ist einfacher, als die Symbole vermuten lassen.

Kurzantwort: Zwei Symbole, zwei Fragen. Die Sanduhr fragt: Bis wann erfüllt das Produkt, richtig aufbewahrt, seine Funktion? Der offene Tiegel (PAO, “period after opening”) fragt: Wie lange ist es nach dem Öffnen sicher? Welche der beiden Angaben auf die Packung gehört, entscheidet eine Schwelle bei mehr als 30 Monaten.

Die zwei Symbole in einer Minute

Beide Symbole listet Anhang VII der Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009) unter den “auf Verpackungen oder Behältern verwendeten Symbolen”. Im Alltag sagt jeder “offener Tiegel” und “Sanduhr”. Das Gesetz nennt sie nüchterner:

SymbolName im GesetzFrageFormat
Sanduhr (Anhang VII Nr. 3)MindesthaltbarkeitsdatumBis wann erfüllt das Mittel bei sachgemäßer Aufbewahrung seine Funktion?Datum: Monat und Jahr oder Tag, Monat und Jahr
Offener Tiegel (Anhang VII Nr. 2)Geöffnet haltbarWie lange ist das Mittel nach dem Öffnen sicher?Zeitraum in Monaten und/oder Jahren, etwa 6M oder 12M

“PAO” steht nicht im Gesetzestext, ist aber der übliche Name für den Tiegel.

Wann steht welche Angabe?

Der Regelfall ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c verlangt es auf der Packung. Eine Ausnahme gibt es für langlebige Produkte: Bei einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten ist die Angabe des MHD “nicht vorgeschrieben”. Für solche Erzeugnisse wird stattdessen angegeben, wie lange das Mittel nach dem Öffnen sicher ist und ohne Schaden für den Verbraucher verwendet werden kann. Das geschieht mit dem Tiegel-Symbol, gefolgt vom Zeitraum. Der Verordnungstext macht dabei einen Vorbehalt: Die Angabe entfällt, wenn das Konzept der Haltbarkeit nach dem Öffnen nicht relevant ist. Beispiele nennt der Wortlaut nicht.

Die Schwelle liegt bei mehr als 30 Monaten, nicht bei 30. Ein Produkt mit genau 30 Monaten Mindesthaltbarkeit liegt noch im Regelfall und trägt ein Datum. Auch die irische Aufsichtsbehörde HPRA nennt in ihrer Übersicht zur Kennzeichnung die Schwelle von mehr als 30 Monaten.

Daraus lässt sich die Packung rückwärts lesen, in zwei Richtungen. Erstens: Steht kein Datum auf der Packung, ist das nach dem Wortlaut nur zulässig, wenn die Mindesthaltbarkeit mehr als 30 Monate beträgt, denn nur dann entfällt die MHD-Pflicht. Das beschreibt die Regel, es ist keine Garantie, dass ein bestimmtes Produkt richtig gekennzeichnet ist. Zweitens: Für Mittel mit höchstens 30 Monaten Mindesthaltbarkeit schreibt Art. 19 Abs. 1 lit. c ein Datum vor, aber keine Angabe nach dem Öffnen. Die Tagescreme mit Datum muss also nicht verraten, wie lange sie offen sicher ist.

Wie das Datum aussieht

Das MHD muss “eindeutig” angegeben sein. Erlaubt sind zwei Formen, jeweils in dieser Reihenfolge:

  • Monat und Jahr, etwa 03/2028
  • Tag, Monat und Jahr, etwa 15/03/2028

Vor dem Datum steht das Sanduhr-Symbol oder die Wörter “Mindestens haltbar bis”. Es genügt auch ein Hinweis auf die Stelle der Verpackung, an der das Datum steht, etwa am Tubenfalz oder am Flaschenboden. Falls nötig, ergänzen Aufbewahrungsbedingungen die Angabe. Sie müssen erfüllt sein, damit die angegebene Haltbarkeit stimmt. Wer ein “Nicht über 25 °C lagern” auf dem Karton findet, liest dort also den Teil des Haltbarkeitsversprechens, der bei ihm liegt.

Was “haltbar” juristisch meint

“Haltbar” heißt im Gesetz nicht “sieht noch gut aus”. Die Definition des MHD hat zwei Teile: Das Mittel erfüllt bei sachgemäßer Aufbewahrung seine ursprüngliche Funktion und ist mit Artikel 3 vereinbar. Artikel 3 ist die Sicherheitsvorgabe: Kosmetische Mittel müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein.

Dahinter stehen Pflichten der verantwortlichen Person. Der Sicherheitsbericht nach Anhang I Teil A verlangt unter anderem Angaben zur Stabilität unter vernünftigerweise vorhersehbaren Lagerbedingungen (Nr. 2), zur mikrobiologischen Qualität einschließlich der Ergebnisse des Konservierungsmittelbelastungstests (Nr. 3) und zu den Eigenschaften des Verpackungsmaterials, insbesondere Reinheit und Stabilität (Nr. 4). Die Unterlagen gehören zur Produktinformationsdatei, die nach Art. 11 zehn Jahre nach der letzten Charge aufzubewahren ist. Was die verantwortliche Person sonst noch tragen muss, erklärt der Artikel zu CPNP und verantwortlicher Person.

Für dich als Leser heißt das: Die Angabe auf der Packung ist keine Schätzung des Marketings, sondern eine Pflichtangabe, hinter der eine Sicherheitsbewertung steht. Wie eine solche Bewertung bei Peptiden aussehen könnte, zeigt der Beitrag zum SCCS-orientierten Sicherheits-Framework, einem Vorschlag aus der Forschung, der keinen verbindlichen Standard setzt.

Und das Peptid-Serum?

Für ein Serum gilt keine Sonderregel. Es ist ein kosmetisches Mittel wie jedes andere, die Kennzeichnung folgt Artikel 19. Je nach Mindesthaltbarkeit trägt die Packung also ein MHD oder den Tiegel mit Zeitraum. Ein Serum wird typischerweise geöffnet und über Wochen oder Monate wieder benutzt, deshalb ist die Angabe nach dem Öffnen für Leser besonders anschaulich. Über die Haltbarkeit einzelner Peptide oder Produkttypen sagt das Gesetz nichts.

Zurück zum Serum aus dem Badezimmer: Die “12M” zählen nach dem Wortlaut ab dem Öffnen, nicht ab dem Kauf. Dass es nur den Tiegel trägt, passt zum Fall mit mehr als 30 Monaten Mindesthaltbarkeit. Das Datum der Tagescreme passt zur Regel für höchstens 30 Monate. Ob das konkrete Serum noch verwendbar ist, lässt sich von außen nicht beurteilen.

Der Packungs-Check in drei Schritten:

  1. Symbol finden: Sanduhr oder “Mindestens haltbar bis” bedeutet MHD. Offener Tiegel mit Zahl bedeutet Haltbarkeit nach dem Öffnen.
  2. Angabe lesen: Bei der Sanduhr das Datum (Monat/Jahr oder Tag/Monat/Jahr), beim Tiegel den Zeitraum in Monaten (M) oder Jahren.
  3. Aufbewahrungshinweis lesen: Steht dort eine Temperatur oder ein Lichthinweis, gehört das zur Angabe. Die Haltbarkeit gilt bei sachgemäßer Aufbewahrung.

Die Haltbarkeit steht auf der Packung neben anderen Pflichtangaben, etwa der Zutatenliste und den Duftstoff-Allergenen. Anders als Werbeaussagen, für die eigene Regeln gelten (VO (EU) 655/2013), ist sie gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland muss die Haltbarkeitsangabe zudem auf Deutsch stehen.

Was das Gesetz offen lässt

Der Wortlaut sagt nicht ausdrücklich, ob PAO und MHD freiwillig zusammen auf einer Packung stehen dürfen. Er enthält auch keine Faustregel nach dem Muster “nach X Monaten wegwerfen” und keine Beispiele dafür, wann die Haltbarkeit nach dem Öffnen nicht relevant ist.

Am Ende sind beide Symbole die Kurzform einer Sicherheitsbewertung, und die Zeit, die der Tiegel nennt, beginnt mit dem Öffnen.


Dieser Artikel erklärt Kennzeichnungsregeln zu Informationszwecken. Er stellt keine kosmetische Beratung, keine Produktempfehlung und keine medizinische Aussage dar. Rechtsangaben beziehen sich auf die konsolidierte Fassung der VO (EG) Nr. 1223/2009 vom 01.05.2025 und gelten für die EU.