Nach der INCI-Lesehilfe kannst du „Palmitoyl Tripeptide-1“ in seine Bausteine zerlegen. Jetzt drehst du das nächste Serum um und stolperst über die letzte Zeile. Meist am Ende der Liste, oft direkt hinter „Parfum“, steht eine Kette aus Namen. Auf der Packung daneben, gleiches Regal, gleiche Sorte, steht nur das Wort allein.
Hat der Hersteller etwas geändert? Vielleicht. Wahrscheinlicher ist das Datum.
Kurz gesagt: Seit dem 1. August 2026 müssen in der EU mehr allergieauslösende Duftstoffe einzeln auf der Zutatenliste stehen, nämlich 80 statt 24. Die Schwelle liegt bei 0,001 % für Mittel, die auf der Haut bleiben. Alte Ware darf noch bis zum 31. Juli 2028 verkauft werden, deshalb gibt es bis dahin zwei korrekte Etiketten nebeneinander. Das Peptid-Serum ist dabei nur das Beispiel: Die Regel hat mit Peptiden nichts zu tun, sie gilt für jedes kosmetische Mittel.
Was „Parfum“ eigentlich ist
„Parfum“ ist ein Sammelbegriff. Dahinter kann ein Gemisch aus Dutzenden Einzelstoffen stehen, und der Hersteller muss es nicht aufschlüsseln. („Aroma“ ist das Gegenstück für Geschmacksstoffe, etwa in Lippenpflege.)
Eine Ausnahme gab es schon lange. Bestimmte Duftstoffe, die Kontaktallergien auslösen können, mussten auch bisher einzeln auf die Liste. Wer Linalool oder Limonene auf einer Packung gesehen hat, kennt das. Die Zutatenliste selbst schreibt Art. 19 der Kosmetikverordnung vor. Das ist Kosmetikrecht und kein Lebensmittel-Claims-Recht. Welche Angaben sonst auf die Packung gehören, steht im Beitrag zu den Pflichten rund um die verantwortliche Person.
Was sich seit August geändert hat
2012 legte der wissenschaftliche Ausschuss der EU für Verbrauchersicherheit (SCCS) eine Liste mit 56 weiteren Duftstoffen vor, die Kontaktallergien auslösen können. Elf Jahre später, im Juli 2023, hat die Kommission sie mit der Verordnung (EU) 2023/1545 in die Kennzeichnungspflicht übernommen: aus 24 werden 80.
Einzeln genannt werden muss ein Stoff, sobald er in einem Mittel, das auf der Haut bleibt, mit mehr als 0,001 % enthalten ist. Bei Mitteln, die abgespült werden, liegt die Grenze bei mehr als 0,01 %. Ein Serum gehört zur ersten, strengeren Gruppe.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beschreibt den Zweck in seiner Fokusmeldung: Wer eine bekannte Duftstoffallergie hat, kann Produkte gezielter meiden. Laut der BVL-Seite für Antragsteller und Unternehmen reicht der Sammelbegriff „Parfum“ für die betroffenen Stoffe nicht mehr aus, sie sind zusätzlich namentlich zu nennen. „Parfum“ bleibt also stehen, verdeckt diese Namen aber nicht länger.
Zwei Packungen, beide korrekt
Die Verwirrung kommt von den zwei Stichtagen der Verordnung:
| Altes Etikett | Neues Etikett | |
|---|---|---|
| Einzeln zu nennende Duftstoffe | 24 | 80 |
| Erstmals in Verkehr gebracht | bis 31.07.2026 | Pflicht ab 01.08.2026 |
| Weiter bereitgestellt (Abverkauf) | bis 31.07.2028 | unbefristet |
„In Verkehr bringen“ meint die erste Abgabe durch den Hersteller oder Importeur. „Bereitstellen“ ist alles danach, also auch das Regal im Drogeriemarkt. Eine Flasche, die im Juni 2026 erstmals an den Handel ging, darf deshalb bis 31. Juli 2028 verkauft werden, auch mit altem Etikett. (Die BVL-Liste führt 81 Einträge, teils Sammeleinträge; die BVL-Fokusmeldung nennt den 31. August 2028. Maßgeblich ist der Verordnungstext: 80 Stoffe, 31. Juli 2028.)
Warum so lange? Die Verordnung räumt drei Jahre für neue Ware und fünf Jahre für den Abverkauf ein, gerechnet ab Sommer 2023. Mit dem 1. August 2026 ist die erste Frist abgelaufen, die zweite läuft bis Ende Juli 2028.
Wenn zwei Packungen desselben Serums 2027 unterschiedlich aussehen, hat also niemand geschlampt. Das ist die Übergangsfrist.
Die Leseübung
Nehmen wir die erfundene, markenfreie Liste aus der Lesehilfe. So kann das Ende eines Altetiketts aussehen:
Aqua, Glycerin, Butylene Glycol, Pentylene Glycol, Sodium Hyaluronate, Palmitoyl Tripeptide-1, Palmitoyl Tetrapeptide-7, Carbomer, Phenoxyethanol, Parfum, Linalool, Limonene
Und so ein Neuetikett:
Aqua, Glycerin, Butylene Glycol, Pentylene Glycol, Sodium Hyaluronate, Palmitoyl Tripeptide-1, Palmitoyl Tetrapeptide-7, Carbomer, Phenoxyethanol, Parfum, Linalool, Limonene, Vanillin, Lavandula Angustifolia Oil
Linalool und Limonene mussten schon vorher genannt werden, sie sagen über das Etikettenalter nichts. Vanillin steht dagegen erst seit der neuen Verordnung unter den Pflichtnamen, ebenso etwa Camphor, Benzaldehyde, Beta-Caryophyllene oder Linalyl Acetate. Auffällig sind die Pflanzenöle: Auch Lavandula Angustifolia Oil (Lavendelöl), Citrus Limon Peel Oil (Zitronenschalenöl) und Mentha Piperita Oil (Pfefferminzöl) gehören zu den neuen Pflichtnamen. Auf dem Etikett klingen sie eher nach Pflege als nach Parfum, sind für die Regel aber Duftstoffe.
Wer eine einzelne Zeile prüfen will, findet die vollständige Namensliste auf der BVL-Seite zur Duftstoff-Kennzeichnung und im Anhang der Verordnung (2023/1545, Abschnitt mit den neu angefügten Einträgen). Dort stehen die INCI-Namen so, wie sie auch auf der Packung erscheinen müssen. Das ist praktischer als jede Zusammenfassung, auch diese hier.
Ein solcher Name ist ein Hinweis auf ein Neuetikett, kein Beweis: Ein Hersteller kann auch freiwillig früher nachgezogen haben. Umgekehrt beweist das Fehlen nichts, denn unterhalb der Schwelle muss ein Stoff nicht auftauchen.
Die Liste sagt dir, welche dieser Duftstoffe oberhalb der Schwelle drin sind. Ob dein Hautzustand damit klarkommt, sagt sie nicht. Das gilt für Duftstoffe wie für alle anderen Zutaten, die Peptide eingeschlossen.
Was daraus nicht folgt
Viele Duftstoffnamen auf dem Etikett zeigen zunächst nur, dass das Produkt nach der neuen Regel etikettiert ist. Schlechter ist es deshalb nicht. Aussagen wie „Peptide reizen weniger“ lassen sich daraus ebenso wenig ableiten. Auch die Wirkstoff-Porträts zu Argireline und Matrixyl 3000 weisen darauf hin, dass Verträglichkeit an der Gesamtformulierung hängt, nicht am einzelnen Peptid. Wie Hersteller die Sicherheit des fertigen Produkts bewerten müssen, behandelt der Beitrag zum SCCS-Rahmen für kosmetische Peptide.
Wenn die Haut auf ein Produkt reagiert, etwa mit Rötung oder Juckreiz, gehört das ärztlich oder dermatologisch abgeklärt, nicht aus einer Zutatenliste gelesen.
Die Kette hinter „Parfum“ wird in den nächsten zwei Jahren auf immer mehr Flaschen länger, jedenfalls bei Produkten mit neu erfassten Stoffen oberhalb der Schwelle. Ab August 2028 dürfen nur noch Etiketten nach der neuen Regel im Handel stehen, und die erzählen mehr als je zuvor. Bis dahin lohnt der Blick auf die letzte Zeile der Liste: Sie ist ein Hinweis darauf, nach welcher Regel die Flasche etikettiert wurde, aber kein Beweis, wie die Leseübung gezeigt hat.
Rechtsstand: Oktober 2026, abgeglichen mit dem Volltext der Verordnung (EU) 2023/1545 und den beiden BVL-Seiten.