Bei Fischkollagen fällt früher oder später die Frage: “Ist da nicht Arsen drin?” Darauf folgen meist Meinungen, aber keine einzige Zahl. Dabei gibt es Zahlen: Ein italienisches Team hat 2025 im Labor 120 Proben gemessen. Wer diese Werte neben den EU-Verordnungstext legt, stößt auf etwas, das weder in Beschwichtigungs- noch in Alarm-Posts vorkommt: Für Arsen in Nahrungsergänzungsmitteln legt die EU-Kontaminantenverordnung gar keinen Höchstgehalt fest (das ist unser Abgleich, nicht der Befund der Studie). “Unter dem Grenzwert” ist bei Arsen deshalb eine Aussage ohne Bezugspunkt.
Dieser Text zeigt, was die Daten hergeben, wie man mit Taschenrechner und einer Portion selbst nachrechnet und wo die Rechnung ins Leere läuft. Zur Wirkung von Kollagen steht mehr im Wirkstoffprofil zu oralen Kollagenpeptiden.
65 Marken gesichtet, vier gemessen
Das Team um Gaetano Cammilleri (Open Medicine, 2025) kaufte Fischkollagen-Präparate 2022 und 2023 im Onlinehandel und im großen Einzelhandel. Dann kam der Schritt, der das Ergebnis prägt: Die Forschenden schlossen alle Produkte aus, die auf dem Etikett nicht angeben, aus welcher Tierart das Kollagen stammt. Von 65 Marken blieben vier übrig. Von jeder wurden 30 Proben aus fünf Chargen untersucht, zusammen 120. Die vier Rohstoffe: Atlantischer Kabeljau, Pangasius, Tilapia und eine Qualle (Rhizostoma pulmo). Dazu kam ein selbst hergestellter Kollagenextrakt aus Makrelenhaut, kein Handelsprodukt.
Gemessen wurden also ausgerechnet die vier Marken, die ihren Rohstoff offenlegen. Wie die übrigen 61 abschneiden, weiß niemand. Die Studie kann es nicht beantworten, und es wäre unredlich, ihre Zahlen auf “Kollagenpulver” im Allgemeinen zu übertragen. Daten zu Rinder- oder Schweinekollagen gibt es keine, Chargen können schwanken, und es ist eine Querschnittsanalyse, kein RCT: Man misst, man randomisiert nicht.
Was das Labor gefunden hat
Gemessen wurde mit ICP-MS: Die Probe wird mit Salpetersäure aufgeschlossen, in einem sehr heißen Plasma in geladene Atome zerlegt, und ein Massenspektrometer sortiert und zählt diese nach Masse. So lassen sich Metalle im Bereich von Millionstel Gramm pro Kilogramm erfassen. Quecksilber lief über ein separates Gerät. Mit der HPLC-Reinheit eines Peptids hat das nichts zu tun: Metalle tauchen dort gar nicht auf.
Arsen war die Hauptfigur. Im Mittel über die drei Fischmarken lag es bei 0,59 mg/kg, mit einer Spanne von 0,1 bis 1,11. Kabeljau-Kollagen kam im Schnitt auf 0,91, Pangasius auf 0,48 und Tilapia auf 0,39. Das Kabeljau-Kollagen lag statistisch signifikant über den beiden anderen Fischmarken. Blei folgte mit durchschnittlich 0,14 mg/kg und einem Maximum von 0,20. Cadmium war zwar in fast allen Fischproben nachweisbar, aber nur in Spuren, ebenso Chrom. Quecksilber war nur in zwei Proben des Pangasius-Produkts messbar. Die Quallenprobe und der Makrelenhaut-Extrakt blieben bei allen Elementen unter der Nachweisgrenze. Warum, erklärt die Arbeit nur in Ansätzen: Sie verweist auf frühere Untersuchungen mit wenig Metall in Quallengewebe und darauf, dass Fischart und Extraktionsverfahren die Belastung beeinflussen können. Ein Beweis für eine konkrete Ursache ist das nicht.
Das Muster passt zu Meerestieren, die Metalle über Wasser, Sediment und Nahrungskette aufnehmen. Grob gesagt: Je nach Art, Alter und Gewebe reichern sie unterschiedlich viel an, weshalb sich marines Kollagen anders darstellt als Rinderkollagen. Mehr zu den Rohstoffen steht im Vergleich von marinem, bovinem und veganem Kollagen. Aufschlussreicher als der Mittelwert ist der Ausreißer: Eine einzelne Kabeljau-Probe kam auf 1,11 mg/kg Arsen, gut das Zehnfache der niedrigsten Fischprobe.
Die Lücke im Recht: Arsen hat keinen Höchstwert
Die Autoren schreiben, keine Probe habe die EU-Höchstgehalte überschritten, und nennen 3 mg/kg für Cadmium, 3 mg/kg für Blei und 0,1 mg/kg für Quecksilber. Das stimmt nur teilweise mit dem Verordnungstext überein. In der Verordnung (EU) 2023/915, Ausgangsfassung vom 25. April 2023, gelten für Nahrungsergänzungsmittel:
| Element | Höchstgehalt NEM (Verordnung) | Höchster Messwert in der Studie |
|---|---|---|
| Blei | 3,0 mg/kg | 0,20 mg/kg |
| Cadmium | 1,0 mg/kg (3,0 nur für NEM aus mindestens 80 % Seetang oder getrockneten Muscheln) | 0,013 mg/kg |
| Quecksilber | 0,10 mg/kg | 0,0018 mg/kg |
| Arsen | kein Eintrag | 1,11 mg/kg (Gesamtarsen) |
Bei Cadmium nennt das Paper also den Wert der Sonderkategorie, nicht den allgemeinen Eintrag. An der Aussage ändert das nichts: Der höchste Cadmiumwert erreicht nicht einmal ein Siebzigstel des allgemeinen Höchstgehalts. Der höchste Bleiwert liegt bei rund einem Fünfzehntel, der höchste Quecksilberwert bei weniger als einem Fünfzigstel. Geprüft haben wir die Ausgangsfassung und die Änderungsverordnung (EU) 2025/1891 zu Arsen in Fisch; weitere Änderungsverordnungen sind nicht eingerechnet. Wird ein Kollagenpulver nicht als Nahrungsergänzungsmittel, sondern als sonstiges Lebensmittel vermarktet, greifen die NEM-Einträge nicht. Einen eigenen Eintrag für Kollagenpulver enthält die Verordnung nicht.
Bei Arsen liegt der Fall anders. Die Verordnung kennt Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Reis und Reiserzeugnissen, Säuglings- und Kleinkindnahrung, Beikost und Fruchtsäften, und für Gesamtarsen in Salz. Seit dem 8. Oktober 2025 kommen mit der Verordnung (EU) 2025/1891 Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Fisch-Muskelfleisch, Krebstieren, Muscheln und Kopffüßern hinzu. Ob und wie sie auf ein aus Haut oder Schuppen gewonnenes Kollagenpulver durchschlagen, ist offen; Quallen fallen nicht darunter. Für Nahrungsergänzungsmittel gibt es keinen Eintrag. Das Paper selbst beansprucht dafür auch keinen Rechtswert, sondern vergleicht mit einem toxikologischen Referenzbereich der EFSA. Wer den Abstract-Satz, keine Probe habe EU-Limits überschritten, auch auf Arsen liest, liest zu viel hinein: Für Arsen gibt es nichts zu überschreiten. Ein Höchstgehalt ist ohnehin eine Marktzugangsregel und kein Gesundheitsurteil. Wie viel ein Mensch über Jahre aufnehmen kann, ohne dass ein Risiko erwartet wird, beantwortet ein anderer Wert.
Selbst nachrechnen: eine Portion, ein Taschenrechner
Die Studie rechnet mit 5 oder 10 Gramm Pulver am Tag (abgeleitet aus Etikettenangaben) und einem Körpergewicht von 67,7 Kilogramm. Das ist ihre Annahme, keine Empfehlung. Wir rechnen etwas strenger: 10 Gramm, 60 Kilogramm, denn wer leichter ist, nimmt pro Kilo Körpergewicht mehr auf. Als Gehalte dienen die Mittelwerte der Studie.
Der Rechenweg in drei Schritten, am Beispiel Arsen:
- Gehalt umrechnen: 0,591 mg/kg entsprechen 0,591 Mikrogramm pro Gramm.
- Mal Portion: 0,591 × 10 g = 5,9 Mikrogramm Gesamtarsen.
- Durch Körpergewicht: 5,9 ÷ 60 kg = rund 0,1 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag.
| Element | Mittelwert (mg/kg) | Aufnahme pro Tag (µg/kg KG) | Referenzwert | Verhältnis zur Referenz (rein rechnerisch) |
|---|---|---|---|---|
| Arsen (gesamt) | 0,591 | 0,098 | EFSA 2009 (im Paper): BMDL01 0,3 bis 8 µg/kg KG/Tag; EFSA 2024 (aktuell): BMDL05 0,06 µg/kg KG/Tag | rund ein Drittel der unteren 2009er-Grenze; rund das 1,6-Fache des Referenzpunkts von 2024 (beides nur, wenn alles Arsen anorganisch wäre) |
| Blei | 0,138 | 0,023 | BMDL01 0,5 µg/kg KG/Tag (Entwicklungsneurotoxizität bei Kindern, strengster EFSA-Bezugspunkt) | rund 5 % |
| Cadmium | 0,003 | 0,0005 | TWI 2,5 µg/kg KG/Woche, rund 0,36/Tag | gut 0,1 % |
Beim höchsten gemessenen Arsenwert (1,11 mg/kg) ergibt dieselbe Portion 11,1 Mikrogramm, also etwa 0,19 Mikrogramm pro Kilogramm und Tag: rund 60 Prozent der unteren Grenze von 2009 oder rund das Dreifache des Referenzpunkts von 2024, wieder nur unter der Annahme, alles Arsen wäre anorganisch.
Beim Blei rechnen wir bewusst gegen den strengsten EFSA-Wert, der für die Entwicklung des kindlichen Gehirns gilt. Für Erwachsene nennt die EFSA eigene Bezugspunkte (1,50 µg/kg KG/Tag für den Blutdruck, 0,63 für die Nierenfunktion); gegen diese läge die Aufnahme bei rund 1,5 bzw. knapp 4 Prozent. Das Paper ordnet den Wert 0,5 fälschlich der Nierenfunktion zu.
Entscheidend ist, wogegen gerechnet wird. Beim Cadmium ist die Referenz ein echter Aufnahmewert (TWI), und der Abstand ist groß. Ein BMDL01 dagegen ist kein Grenzwert: Gemeint ist die untere Vertrauensgrenze der Dosis, die in den Modellrechnungen mit einer kleinen, festgelegten Effektänderung verbunden ist, etwa einem Prozent zusätzlichem Krebsrisiko (BMDL01) oder fünf Prozent (BMDL05). Die EFSA nutzt solche Werte für eine Abstandsrechnung (Margin of Exposure) und nicht als Schwelle, unterhalb derer nichts passiert. Das Paper führt sie in seiner Tabelle trotzdem als “TDI”. “Ein Drittel einer BMDL01” hieße in dieser Logik: ein Abstand von rund dem Dreifachen. Das wäre schon nach dem Maßstab von 2009 kein komfortabler Puffer, falls das Arsen anorganisch ist. 2024 hat die EFSA ihre Arsen-Bewertung aktualisiert und einen deutlich niedrigeren Referenzpunkt festgelegt, 0,06 µg/kg KG/Tag (EFSA 2024). Die rein rechnerische Aufnahme läge über diesem Wert. Dabei liegt nach den EFSA-Berechnungen schon die Arsenaufnahme Erwachsener aus der normalen Ernährung im Bereich dieses Referenzpunkts oder darüber; die EFSA wertet das als gesundheitlich bedenklich, unabhängig von Nahrungsergänzungsmitteln.
Genau deshalb hängt alles an der Frage, in welcher Form das Arsen vorliegt. Die EFSA-Werte beziehen sich auf anorganisches Arsen (EFSA 2009, EFSA 2024), die Studie hat aber nur Gesamtarsen gemessen. In Fisch und den meisten Meeresfrüchten ist Arsenobetain die Hauptform von Arsen, und die EFSA stuft es als toxikologisch nicht bedenklich ein. Andere organische Arsenverbindungen wie Arsenolipide hat sie mangels Daten noch nicht abschließend bewertet. Wie das Verhältnis in genau diesen Pulvern aussieht, lässt sich aus den Daten nicht ablesen. Die 0,098 Mikrogramm sind deshalb eine Obergrenze, keine gemessene Belastung, und die Rechnung zählt Gesamtarsen so, als wäre alles anorganisch.
Zwei weitere Einschränkungen: Bei Blei gibt es nach den Worten des Papers keinen Schwellenwert, unterhalb dessen sich ein Risiko ausschließen ließe; die EFSA-Bewertung von 2010 arbeitet deshalb ebenfalls mit Abstandsrechnungen. Die fünf Prozent sind eine Einordnung, kein Freibrief. Und der wöchentliche EFSA-Wert für Cadmium gilt für die gesamte Aufnahme, nicht für ein einzelnes Produkt: Ein Pulver kommt zur Grundlast aus der übrigen Ernährung hinzu.
Für Blei und Cadmium ist der rechnerische Abstand groß. Für Arsen lässt sich mit Gesamtwerten keine belastbare Aussage treffen, weder eine beruhigende noch eine alarmierende.
Wo das Paper hakt
An zwei Stellen widerspricht sich die Arbeit selbst.
Zuerst fällt das Quecksilber auf. Im Abstract steht, es sei in 12 Prozent der Proben nachweisbar gewesen, im Ergebnisteil sind es zwei Proben, bei 120 also rund 2 Prozent. Beides kann nicht stimmen; wir folgen dem Ergebnisteil. In zwei Tabellen passen außerdem Mittel- und Maximalwerte bzw. Prozentangaben nicht zusammen. Auch das Gesamtmittel für Blei (0,138) liegt über allen drei Markenmitteln, was rechnerisch nicht aufgeht. An der Größenordnung unserer Rechnung ändert das nichts. Das sind eher Schönheitsfehler, aber ein Grund, nicht jede Tabellenzahl ungeprüft zu zitieren. Weil sich auch die Aufnahmewerte der Studie nicht exakt nachrechnen lassen, rechnen wir oben selbst, mit den gemessenen Mittelwerten.
Der zweite Widerspruch betrifft die Bewertung: Das Abstract leitet aus den Daten Sicherheit bei empfohlenen Dosen ab, die Schlussfolgerung spricht zugleich von “alarmierenden” Bleiwerten, die mit der Fischart zusammenhängen könnten. Wie “alarmierend” zu einem Wert passt, der ein Fünfzehntel des Höchstgehalts erreicht, erklärt das Paper nicht. Die Autoren fordern, dass Hersteller zu Metallanalysen verpflichtet und die Regeln für Nahrungsergänzungsmittel überprüft werden. Zur Einordnung: Finanziert wurde die Arbeit vom italienischen Gesundheitsministerium, nicht von einem Hersteller. Offengelegt ist außerdem, dass ein Mitautor Chefredakteur der Zeitschrift ist, laut Paper ohne Einfluss auf die Begutachtung. Beides spricht weder für noch gegen die Daten und ist kein Qualitätssiegel.
Was bleibt
Wer wissen will, was in seinem Pulver steckt, findet auf der Packung oft nicht einmal die Tierart. Hersteller können auf Anfrage Angaben zu Herkunft, Rohstoff und Analysenzertifikaten machen. Ein Zertifikat gilt immer nur für die Charge, die darauf steht. Dass die Darreichungsform wenig über den Rohstoff verrät, zeigt der Vergleich Pulver und Trinkampulle.
Die Zahl 0,59 klingt nach Alarm. Für ein Urteil fehlt aber die eine Messung, die niemand gemacht hat: welche Form das Arsen hat. Bis ein Hersteller oder ein Labor das nachliefert, ist “unter dem Grenzwert” bei Arsen kein Argument, sondern eine Leerstelle.