Bevor wir den ersten Newsletter rausschicken, dokumentieren wir hier wie wir arbeiten. Nicht aus Selbstdarstellung, sondern weil Transparenz die wichtigste Währung in einem Markt ist, in dem Vertrauensverlust überall lauert.
Drei Versprechen
Faktenbasiert. Jede Aussage ist auf eine Studie, eine Behörde oder ein Urteil rückführbar. Wir verlinken Primärquellen statt zweite Hand zu zitieren.
Ohne Shop-Bias. Wir verkaufen keine Research Chemicals. Wir verlinken keine Graumarkt-Quellen. Affiliate-Beziehungen zu legalen Anbietern (Apotheken, Telemed-Plattformen, Beauty-Marken) kennzeichnen wir vor jedem Link sichtbar als Anzeige.
Compliance vor Reichweite. Jeder Beitrag durchläuft vor Veröffentlichung einen Anwalts-Agent, der gegen Heilmittelwerbegesetz, Health Claims Verordnung, Arzneimittelgesetz und Wettbewerbsrecht prüft. Was als ROT markiert wird, geht zurück in die Redaktion. Was als GELB markiert ist, wird umformuliert. Erst GRÜN bedeutet Publish.
Was wir bewusst nicht machen
- Keine individuellen Therapieempfehlungen, keine Diagnose, keine Dosierungs-Beratung.
- Keine Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel außerhalb der Fachkreise.
- Keine Bezugsquellen-Hinweise für nicht zugelassene Peptide.
- Keine Vorher-Nachher-Bilder im Kontext ästhetischer Eingriffe oder GLP-1-Therapie.
- Keine Heilversprechen oder Wirkungs-Aussagen, die über zugelassene Health Claims hinausgehen.
Wie ein Beitrag entsteht
- Recherche und Quellenlage. Wir starten bei Primärliteratur, regulatorischen Texten und Behörden-Updates.
- Redaktioneller Entwurf nach unserem internen Style-Guide.
- Medical-Reviewer prüft Faktentreue und Studienlage.
- Compliance-Checker prüft Werbe- und Heilmittelrecht. Bei ROT oder GELB geht der Entwurf zurück in die Redaktion. Maximal fünf Iterationen pro Beitrag, danach Eskalation an den V.i.S.d.P.
- SEO- und Strukturoptimierung mit klaren Quellen-Citations und FAQ-Abschnitt.
- Veröffentlichung.
Jede Prüfung wird im Audit-Trail dokumentiert und drei Jahre lang aufbewahrt, in Anlehnung an die Verjährungsfristen wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.
Hinweis zur Information
Die Inhalte auf PeptidRadar dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Bei gesundheitlichen Fragen wende dich an deinen Arzt oder Apotheker.
Fragen und Antworten
Häufig gestellt
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Belege
Quellen
- 01
- 02 Bundesgerichtshof, Urteil I ZR 135/24 zu Kollagen-Peptiden, 09.10.2025
BGH BGH 09.10.2025